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verfasst vor 16 Jahren
Befahrungsrichtlinie für Trögernbach
Im Gebiete der Trögener Klamm in der Gemeinde Vellach ist innerhalb des Naturschutzgebietes jeder menschliche Eingriff, somit auch paddeln, verboten.Behörde:Ergänzende Information:LGBL. Nr. 35/1954 Amt der Kärntner Landesregierung
Gilt für: Gewässer »Trögernbach«





