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verfasst vor 14 Jahren
Befahrungsrichtlinie für Thaya
Nach jahrelangem Ringen kann das Projekt „Kanuwandern im Thayatal“ nach einem Konsens zwischen Tourismusverband und Fischerei verwirklicht werden. Vorerst wird es zwei Strecken geben: Die Mährische Thaya von Weikertschlag bis Raabs sowie die Deutsche Thaya von Karlstein bis Raabs. Selbstverständlich ist auch eine Strecke von Raabs flussabwärts Richtung Kollmitzgraben geplant, da ist jedoch noch eine Einigung mit einem Grundbesitzer notwendig. Nun werden Beschilderungen durchgeführt und Umtragewege bei Wehranlagen errichtet, die Kanuwanderer müssen Laichzeiten und Pegelstände beachten. Auf der Mährischen Thaya darf von 1. März bis 31. Mai wegen der Laichzeit gar nicht gefahren werden, auf der Deutschen Thaya nur, wenn es der Wasserstand erlaubt (Pegel Schwarzenau über 34 cm und Pegel Raabs über 151 cm). Unterzeichnet wurde das Übereinkommen von Vertretern des Tourismusverbandes Nationalpark Thayatal, von zahlreichen Vertretern der Fischerei und den Bürgermeistern Rudolf Mayer und Ernst Herynek.Behörde:Ergänzende Information:Quelle: Tourismusverband Nationalpark Thayatal / NÖN Weitere Infos: tourismus@wvnet.at
Gilt für: Gewässer »Thaya« -
verfasst vor 14 Jahren
Befahrungsrichtlinie für Thaya
Laut Schifffahrtsverordnung ist das Befahren der Thaya ab Bernhardsthal und weiter auf der March von 1.Jänner bis 31. Mai untersagt! Die Thaya von Frain bis Znaim ist gesperrt, Nationalpark!Nach jahrelangem Ringen kann das Projekt „Kanuwandern im Thayatal“ nach einem Konsens zwischen Tourismusverband und Fischerei verwirklicht werden. Vorerst wird es zwei Strecken geben: Die Mährische Thaya von Weikertschlag bis Raabs sowie die Deutsche Thaya von Karlstein bis Raabs. Selbstverständlich ist auch eine Strecke von Raabs flussabwärts Richtung Kollmitzgraben geplant, da ist jedoch noch eine Einigung mit einem Grundbesitzer notwendig. Nun werden Beschilderungen durchgeführt und Umtragewege bei Wehranlagen errichtet, die Kanuwanderer müssen Laichzeiten und Pegelstände beachten. Auf der Mährischen Thaya darf von 1. März bis 31. Mai wegen der Laichzeit gar nicht gefahren werden, auf der Deutschen Thaya nur, wenn es der Wasserstand erlaubt (Pegel Schwarzenau über 34 cm und Pegel Raabs über 151 cm). Unterzeichnet wurde das Übereinkommen von Vertretern des Tourismusverbandes Nationalpark Thayatal, von zahlreichen Vertretern der Fischerei und den Bürgermeistern Rudolf Mayer und Ernst Herynek. Quelle: Tourismusverband Nationalpark Thayatal / NÖN Weitere Infos: tourismus@wvnet.at Behörde:Zur Thaya zwischen Waidhofen und Drosendorf: Vermeidet Niederwasserfahrten besonders während der Laichzeit: 1.März bis 15.Juni Untergrenze ab Waidhofen 55cm Schwarzenau, ab Raabs 40cmErgänzende Information:Kajakclub Gars
Gilt für: Gewässer »Thaya« Mehr Informationen: KC Gars





