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verfasst vor 16 Jahren
Befahrungsrichtlinie für Rosanna
ROSANNA 150m westlich der Arlbergschnellstraßenbrücke Flirsch bis einschließlich des Wehres bei der Säge in Strengen Befahrung verboten! Behörde:Die VO des Landeshauptmannes von Tirol vom 16. August 1993, Zl.IIb2-Sch-728/14-1993 betreffend eines Fahrverbotes für die Gewässerstrecke " Wehr bei der Säge in Strengen (Fl.km. 3,870) bis zur Mündung in die Sanna bei Fl.km. 0,000" wird auf Grund eines SaErgänzende Information:Diese Information wurde 4/03 vom OKV und Schifahrtsbehörde Tirol an www.kajak.at weitergegeben. www.kajak.at übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit, Gültigkeit und Aktualität dieser Regelung.
Gilt für: Gewässer »Rosanna« Mehr Informationen: Tiroler Wassersportseite





