-
verfasst vor 16 Jahren
Befahrungsrichtlinie für Rißbach
km 21 – 12 (Hagelbrücke – Neunerbrücke: Oberhalb Neunerbrücke in der Zeit vom 15.04.-15.08. BefahrungsverbotBehörde:www.kajak.at übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit, Gültigkeit und Aktualität dieser RegelungErgänzende Information:
Gilt für: Gewässer »Rißbach« Mehr Informationen: DKV





